Antrag auf Abholung Baum- und Strauchschnitt

Bitte geben Sie Ihre Daten an und füllen Sie alle Pflichtfelder aus.

So erfolgt die Bereitstellung:
Bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtag vor dem Grundstück/Standort, an welchem auch die Abfallgefäße zur Entleerung bereitgestellt werden; Durchmesser von Einzelteilen maximal 10 cm, Gewicht der Bündel maximal 50 kg, Länge der Bündel maximal 2 m - Grünschnitt muss gebündelt sein, für Kleinstfraktionen Säcke mit Logo des AZV verwenden

Nicht mitgenommen werden:
Wurzeln, gefüllte Säcke anderer Herkunft.

Anspruch auf die Abholung von Grünschnitt besteht nur 1 Mal pro Kalenderjahr (Frühjahr) und auch nur für Grundstücke, welche an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind.

Bitte überprüfen Sie die folgenden Felder:

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