Aktuelle Meldungen
Doch (Kein) Verbot für alte Textilien im Restmüll?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die europaweite Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Sie ist eingeführt worden, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können.
Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist zu diesem Thema groß. Der AZV als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gibt Ihnen als Handlungsinformation die folgende Erklärung.
Biotonnenabfuhr - keine Jahresaufkleber mehr erforderlich!
Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach (AZV) informiert, dass ab aktuellem Kalenderjahr KEINE Jahresaufkleber mehr zur Leerung der Biotonnen erforderlich sind.
Alle Jahre wieder - richtiger Umgang mit der Biotonne im Winter
Bei winterlicher Witterungslage kommt es immer wieder zu festgefrorenen Inhalten der Abfallgefäße. Besonders betroffen sind natürlich die Biotonnen, aber auch in den Hausmülltonnen können feuchte Abfälle enthalten sein, die am Tonnenrand festfrieren. Die Tonnen werden dann beim Kippen nicht oder nur teilweise geleert.
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Themen- und Projekttage schon bei den Kleinsten!
Abfalltrennung und Papierschöpfen im Dorfclub Lauchröden
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Grüngutannahmestelle Immelborn nimmt ab 04. Mai den Betrieb auf!
Am Samstag, den 04. Mai 2024, 09:00 Uhr, nimmt die Grüngutannahmestelle des Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach am Standort Immelborn Ihren Betrieb auf.
WeiterlesenACHTUNG! Wichtige Information zum Antrag auf Biotonne / Eigenkompostierung
Mit den Gebührenbescheiden wurden vom AZV zusätzlich Informationen zur Biotonnen-Pflicht versandt. Aufgrund der hohen Resonanz zu diesen Informationen und auch der zuvor publizierten Pressemitteilungen erhalten wir momentan eine Vielzahl von Anträgen zur Aufstellung einer Biotonne, sowie Anträgen auf Eingenkompostierung zur Befreiung vom Anschluss an eine Biotonne. Der AZV ist über die bereitwillige Anzeigepflicht der Bürger erfreut, bittet jedoch auch um Beachtung folgender Hinweise!
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